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Bürgerfragen

Bürgerfragen zur Windenergie am Steinberg

4. Juli 2019

Während der Veranstaltung wurden über 100 Fragen durch Bürgerinnen und Bürger eingereicht, die Antworten der Experten finden sie nun hier.

STAND 1: WINDENERGIEANLAGEN

1.1 Ist der Aufwand für die Herstellung der Anlagen nicht höher als der Nutzen?

Windenergieanlagen amortisieren sich energetisch bereits nach etwa drei bis sieben Monaten. Dann hat die Anlage so viel Energie produziert, wie für Herstellung, Betrieb und Entsorgung aufgewendet werden musste. Dies ist im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien sehr kurz. Konventionelle Energieerzeugungsanlagen amortisieren sich dagegen energetisch nie, denn es muss im Betrieb immer mehr Energie in Form von Brennstoffen eingesetzt werden, als man an Nutzenergie erhält.

(https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/windenergie)

1.2 Wie hoch ist die CO2-Belastung durch die Abholzung für die Windenergieanlagen?

Von einer CO2-Belastung durch die Errichtung von Windenergieanlagen kann man nicht sprechen. Das CO2-Speicherpotential des Waldes wird nur geringfügig beeinträchtigt. Neue Windenergieanlagen haben ein CO2-Vermeidungspotential, das mehrere hundertmal höher ist als das Speicherpotential des Waldes.

Im Mittel gilt eine Bindung von etwa 13 Tonnen CO2 je Hektar und Jahr. (Dritte Bundeswaldinventur, https://bwi.info/)

Unter der Annahme, dass der Windpark Steinberg ca. 5 ha Fläche des Waldes beansprucht (baumfreie Schneisen und bereits entwaldete Flächen durch Sturm und Borkenkäfer als Wald mitgerechnet) ergibt sich: 5 ha x 13 t CO2/ha/Jahr = 65 t CO2 Speicherung/Jahr

Der Windpark Steinberg könnte pro Jahr bei konservativer Betrachtung ca. 70.000.000 kWh Strom erzeugen. Da die CO2 Emissionen dieses Stroms deutlich geringer (11g/kWh nach UBA 2018) sind als das Bundesmittel (474 g/kWh, UBA 2019) könnten 32.410 t CO2/Jahr eingespart werden.

Die Einsparungen durch den Windpark wären also ca. 500-mal höher.

UBA 2018: Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2018-10-22_climate-change_23-2018_emissionsbilanz_erneuerbarer_energien_2017_fin.pdf

UBA 2019: Entwicklung der spezifischen Kohlendioxid-Emissionen des deutschen Strommix in den Jahren 1990 – 2018
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2019-04-10_cc_10-2019_strommix_2019.pdf

Dritte Bundeswaldinventur
https://www.bundeswaldinventur.de/fileadmin/SITE_MASTER/content/Downloads/BWI_Methodenband_web.pdf

Alles zur Bundeswaldinventur
https://www.bundeswaldinventur.de/

1.3 Wer entscheidet über den Antrag für die Windenergieanlagen?

Die Entscheidung fällt das Regierungspräsidium nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Über jede Anlage wird einzeln entschieden. Im Rahmen des Verfahrens findet eine Beteiligung statt, mit der Möglichkeit Einwendungen abzugeben.

1.4 Wie viele Haushalte werden mit der Energie versorgt werden können?

Eine Anlage der geplanten Größe kann ca. 6.000 Haushalte mit Strom versorgen. Die erzeugte Energiemenge pro Anlage wird an diesem Standort ca. 17-18 GWh/Jahr betragen. 1 GWh entspricht 1.000.000 kWh.

1.5 Was ist die Laufzeit der Anlagen?

Es gibt ältere aber auch neuere Anlagentypen, die von der Lebensdauer bereits z.B. auf 25 bzw. 30 Jahre unter bestimmten Bedingungen ausgelegt sind. Gleichzeitig können Anlagen, die zu Beginn nur eine Typenprüfung mit einer berechneten Lebensdauer von 20 Jahren haben, dann länger betrieben werden, wenn man nachweisen kann, dass die der ursprünglichen Lebensdauerberechnung zu Grunde liegenden Lasten an dem konkreten Standort nicht erreicht werden.

1.6 Wie findet der Rückbau statt und wer übernimmt die Bürgschaft dafür? Wie hoch ist die Rückbaubürgschaft?

Anlage und Fundament werden komplett zurückgebaut. Dafür wird eine Rückbaukaution beim Regierungspräsidium hinterlegt. Der Rückbau der Fundamente erfolgt innerhalb weniger Tage. Die Bürgschaft muss zu Baubeginn hinterlegt werden und beträgt 1.000€/m Nabenhöhe. Bei einem Turm von 160 Metern Höhe also 160.000 Euro.

Kapitel 7.2 in https://www.energieland.hessen.de/aktion/zukunftswerkstatt/fulda_darmstadt/Faktenpapier_Natur_und_Umweltschutz.pdf

1.7 Wie werden der Turm und die Flügel entsorgt? Können die Materialien der Windräder recycelt werden?

Für die meisten verwendeten Baustoffe (Beton, Stahl, Aluminium Kupfer, Verbundwerkstoffe etc.) existieren etablierte Recyclingtechniken. Betonfragmente werden zum Beispiel als Unterbaumaterial im Straßenbau wiederverwendet, Stahl wird in der Regel eingeschmolzen und somit wieder zu einem wertvollen Rohstoff aufbereitet. Auch für die Flügel aus Glasfaser-Verbundwerkstoffen wurden neben der Verbrennung Weiternutzungsmöglichkeiten entwickelt.

Weitere Informationen auch unter https://www.unendlich-viel-energie.de/themen/politik/erneuerbare-energien-gesetz-eeg/von-kopf-bis-fuss-recycling-von-windenergieanlagen (Abruf 09/2019)

1.8 Wie hoch ist der Flächenbedarf pro Anlage?

Der Flächenbedarf beträgt ca. 0,5 ha für den Bau und den Standort der Anlage. Nach Bauende werden Teile davon wieder aufgeforstet und eingegrünt. Siehe auch Kapitel 5 – Flächenbedarf von Windenergieanlagen im

https://www.energieland.hessen.de/aktion/zukunftswerkstatt/fulda_darmstadt/Faktenpapier_Natur_und_Umweltschutz.pdf

STAND 2: Brandschutz und Schall

Schallbesmessungsmodell Steinberg Windpark

 

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2.1 Was passiert, wenn eine Anlage brennt?

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist ein Brandschutzkonzept zu erstellen, in welchem auch dieser sehr unwahrscheinliche Fall beleuchtet wird. Die Windenergieanlagen verfügen generell über ein Brandmeldesystem und eine automatische Löscheinrichtung, die Brände in der Maschinentechnik sofort selbsttätig löscht.

2.2 Wie werden die Löschwasserzisternen gebaut und ausgefüllt?

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist ein Brandschutzkonzept zu erstellen, in dem auch die ggf. erforderliche Löschwasservorhaltemenge bestimmt wird. Löschwasserzisternen werden generell als unterirdische Bauwerke ausgeführt. Die Befüllung dieser Zisternen geschieht im Allgemeinen mit Leitungswasser, welches mit einem Transportfahrzeug zu den Zisternen verbracht wird (LKW oder Schlepper mit entsprechendem Anhänger).

2.3 Hört man die Anlagen? Wie laut sind sie?

Ja, die Anlagen sind im direkten Umfeld wahrnehmbar. Das Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. die Technische Anleitung Lärm (TA Lärm) definiert hierbei Grenzwerte, für den maximalen Schallpegel, der an der nächstgelegenen Bebauung vorherrschen darf. Moderne Windenergieanlagen z.B. im Windpark Kreuzstein, Windpark Rohrberg oder Windpark Stiftswald, sind beste Beispiele, um bei einem Spaziergang entlang der dort in Anlagennähe verlaufenden Wanderwege die entstehenden Geräusche wahrzunehmen und sich einen repräsentativen Eindruck zu verschaffen.

Der Schalldruckpegel an der Gondel (das Maschinenhaus der Windenergieanlage (WEA)) beträgt 105 dB(A). Am Boden werden noch 55 dB(A) erreicht. Der für Wohngebiete in der Nacht geltende Wert von 40 dB(A) wird je nach Geländesituation/WEA-Konstellation spätestens nach 850 m erreicht.

Das Faktenpapier Windenergie und Infraschall stellt die Ergebnisse zahlreicher Untersuchungen zum Thema Lautstärke von WEA nach Frequenzen dar.
https://www.energieland.hessen.de/pdf/faktenpapier_windenergie_und_infraschall_2015.pdf

2.4 Inwieweit wird Ziegenhagen von Schallimmissionen betroffen sein? Wird man nachts noch schlafen können? Was kann schlimmstenfalls bei ungünstigsten Bedingungen bezüglich Lärmbelastung passieren?

Die Schallausbreitungskarte zeigt, wie sich der Schall der geplanten Anlagen am Steinberg ausbreiten würde. Hier wurde als („Worst Case“) Berechnungsannahme davon ausgegangen, dass die Anlagen bei 95% ihrer Nennleistung arbeiten und dass sich die Windrichtung permanent verändert (Schallausbreitung gleichmäßig in alle Richtungen). Die verschiedenen Farben stellen die unterschiedlichen Schallbereiche dar. Der gelbe Bereich zeigt die Schallausbreitung von bis zu 35 dB(A) – dem Schallrichtwert der nachts in reinen Wohngebieten sowie Kur- und Krankenhausgebieten einzuhalten ist. Der rote Bereich zeigt die Schallausbreitung von bis zu 45 dB(A) – dem Schallrichtwert der nachts in Mischgebieten, einzuhalten ist. Je nachdem, wie stark der Wind weht und aus welcher Richtung, ist der Betrieb der Windenergieanlagen in Ziegenhagen weit unterhalb von 35 dB(A), also leise wahrnehmbar – die einzuhaltenden Schallrichtwerte werden dabei weit unterschritten.

Die Hörbarkeit der Anlagen ist abhängig von verschiedenen Faktoren (v.a. Abstand zu den Anlagen, Relief, Windrichtung etc.). In den umliegenden Wohnhäusern werden alle nächtlichen Lärmgrenzwerte eingehalten. Werte von 35-40 dB(A) sind wohl für die meisten Menschen hörbar, wenn auch eher leise. Bei 30-35 dB(A) und darunter wird man das Anlagengeräusch vom nächtlichen Hintergrundrauschen (Windrauschen, Blätterrascheln, ferne Verkehrsgeräusche etc.) in den meisten Fällen nicht mehr unterscheiden können.

Weiterführende Informationen finden Sie auch unter:

https://www.energieland.hessen.de/dynasite.cfm?dsmid=514207

2.5 Gibt es gesicherte Auswirkungen von Infraschall auf das Ökosystem Wald?

Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es keine negativen Auswirkungen durch den Infraschall auf die Tier- und Pflanzenwelt (s. auch Faktenpapier Infraschall unter 1.1).

https://www.energieland.hessen.de/pdf/faktenpapier_windenergie_und_infraschall_2015.pdf

3.1 Woher kommen die Daten über Schwarzstörche und andere Vogelarten, und von wann sind sie?

Im Vorfeld einer Antragstellung erfolgen Untersuchungen zu den unterschiedlichen Vogelgruppen bzw. -arten nach Abstimmung mit der Behörde und anhand des Leitfadens zu WEA in Hessen. Die meisten Daten wurden 2014 erhoben. Die Kontrolle des Schwarzstorch-Horstes erfolgte noch über weitere Jahre (2016-2019).

Den Leitfaden Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) in Hessen finden Sie unter https://www.energieland.hessen.de/mm/WKA-Leitfaden.pdf

3.2 Welchen Einfluss haben die Windenergieanlagen auf Schwarzstörche?

WEA können als Barriere wirken, wenn diese zwischen Horst und Hauptnahrungsgewässern liegen. Dies ist hier für den tradierten, in den letzten Jahren nicht besetzten Horst nicht der Fall. Es gab drei Standorte zur Beobachtung. Ein tradierter Horst war 2014 nicht besetzt. Ein weiterer Wechselhorst wurde vom Milan genutzt.

3.3 Welchen Einfluss haben die Windenergieanlagen auf den Rotmilan?

Windenergieanlagen können für Rotmilane eine Gefahr darstellen, da sie durch die Rotorblätter erfasst und getötet werden können. In den Genehmigungsverfahren muss geprüft werden, ob aufgrund des konkret geplanten Standorts der Windenergieanlage und der naturräumlichen Verhältnisse vor Ort von einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos für die vor Ort lebenden Individuen auszugehen ist. Der Steinberg wurde nur selten überflogen. Die Horste sind ca. 3.000m entfernt.

Weitere Informationen finden Sie u.a. unter https://www.energieland.hessen.de/bfeh/wetzlar/Ergaenzung_Voegel_und_Fledermaeuse_2017.pdf

3.4 Welchen Einfluss haben die Windenergieanlagen auf Kraniche?

Kraniche stören sich an den Anlagen nicht. Gleichwohl werden die Windenergieanlagen bei schlechter Witterung an Zugtagen abgeschaltet.

3.5 Gibt es Ergebnisse vom Balzmaskierung der Waldschnepfe durch Windenergieanlagen? (Katzenstirn Anhörung)

Nach Dorka et al. 2014 (Windkraft über Wald – kritisch für die Waldschnepfenbalz) gibt es diese Maskierung. Aktuellere Erkenntnisse sind zumindest noch nicht publiziert.

3.6 Wie funktioniert die vogelkundliche Begutachtung?

Die Beobachtungen des Schwarzstorches erfolgt von exponierten Beobachtungspunkten weit ab von den vermuteten Bruthabitaten (in der Regel über 1 km), um den störungsempfindlichen Vogel im Horstbereich nicht zu stören. Die Beobachtungszeit beginnt mit Eintreffen der Schwarzstörche aus dem Überwinterungsquartier Ende März/Anfang April und endet mit dem Ausflug und Selbstständig werden der Jungstörche im August.

3.7 Welches Gewicht haben die vogelkundlichen Sichtungen/Funde? Wie erfolgt die Beurteilung?

Alle faunistischen Ergebnisse fließen in die artenschutzrechtliche Bewertung durch einen unabhängigen Gutachter ein. Die Beurteilung erfolgt aufgrund der nachgewiesenen Arten, ihrer Gefährdung allgemein und des Gefährdungspotenzials durch die geplanten Windenergieanlagen. Bei entsprechender Gefährdung kann der Antrag abgelehnt werden.

3.8 Wurden die vogelkundlichen Untersuchungen auch auf niedersächsischer Seite durchgeführt?

Ja, die Untersuchungen sind unabhängig von der Landesgrenze und werden im entsprechenden Untersuchungsradius für die jeweilige Arten- oder Tiergruppe durchgeführt.

3.9 Wie will man verhindern, dass Horste absichtlich verschwinden?

Es werden keine punktgenauen Daten für sensible Vogelarten herausgegeben. In Karten, die veröffentlicht werden, sind keine Horste von Rotmilan oder Schwarzstorch enthalten.

3.10 Welchen Einfluss haben die Windenergieanlagen auf Insekten?

Es wurden Schätzungen vom Deutschen Zentrum für Luft und Raumfahrt (DLR) veröffentlicht, die auch vom DLR selbst im Anschluss als nicht belastbar eingestuft wurden. Die Stadtwerke Union Nordhessen (SUN) macht eigene Erhebungen an bestehenden Anlagen. Der Einfluss ist im Vergleich zu anderen Quellen (Vögel, Verkehr, Pestizide) vernachlässigbar.

3.11 Wurden Luchse und Wildkatzen berücksichtigt?

Auch Luchse und Wildkatzen werden im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag berücksichtigt, ja.

3.12 Werden natürliche Habitate zerstört?

Durch die geplanten Anlagen gehen pro WEA etwa 0,5 ha verloren und dort erfolgt dementsprechend auch eine Zerstörung des vorhandenen Habitats. In der Regel werden für die Standorte aber Bereiche gewählt, in denen keine wertvollen oder seltenen Habitate liegen. Die zerstörten Habitate müssen an anderer Stelle wiederhergestellt werden.

3.13 Auf welcher Höhe fliegen die Fledermäuse? Sind sie von Windenergieanlagen gefährdet?

Ja, es gibt Fledermausarten, die während des Jagd- oder Transferflugs in den entsprechenden Höhen fliegen und dementsprechend auch kollisionsgefährdet sind. Dazu zählen hauptsächlich Großer und Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus und die Zwergfledermaus.

3.14 Wie funktioniert die Abschaltautomatik für Fledermäuse und wer kontrolliert sie?

Die Anlagen werden so eingestellt, dass sie bei bestimmten Parametern und zu den Nachtzeiten (i.d.R. Windgeschwindigkeit unter 6 m/s und Temperaturen über 10 Grad) abgeschaltet werden. Zu diesen Zeiten/Parametern sind noch vermehrt Fledermausaktivitäten anzunehmen. Der Anlagenbetreiber muss der Behörde dann am Ende des Betriebsjahres Berichte über die Abschaltung vorlegen. Windgeschwindigkeit und Temperatur werden an der Anlage gemessen.

3.15 Flächen von Windwurf werden genutzt. Sind das nicht für Fledermäuse gute Flächen?

Für Fledermäuse sind vorrangig alte Laub- und Mischwälder wertvoll und daher zu schützen. Dort finden sich Höhlenbäume als Quartier und die Bestände werden von vielen Arten zur Jagd genutzt. Windwurfflächen werden von den weniger strukturgebundenen fliegenden Arten, welche den freien Luftraum mitnutzen, gerne als Jagdraum genutzt. Dieser Raum geht aber durch den Bau der Windenergieanlage nicht gänzlich verloren, sondern bleibt ja weiterhin offen. Die Leitstrukturen, die entlang solcher Windwurfflächen oft vorhanden sind, werden durch den Bau der Windenergieanlage eher noch vergrößert.

3.16 Wird Aufforstung durchgeführt?

Ja. Die Bereiche um die Anlagen, die nur temporär genutzt werden, werden teilweise wieder aufgeforstet. Außerdem gibt es Ersatzaufforstungen im weiteren Umfeld des Vorhabens.

STAND 4: Grundwasser, Boden, Zuwegung

4.1 Wird das Grundwasser durch die Anlagen gefährdet? Wer trägt die Verantwortung, wenn doch was im Grundwasser passiert?

Das hydrogeologische Gutachten zeigt keine Gefährdung. Der Wasserversorger (hier die Witzenhäuser Wasser Ver- und Entsorgung, gehört zum Unternehmensverbund der Stadtwerke Witzenhausen) garantiert qualitativ hochwertiges und gesundheitlich unbedenkliches Wasser gemäß der strengen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Anlagen werden nur genehmigt, wenn sichergestellt ist, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Grundsätzlich gilt bei einem Schaden das Verursacherprinzip.

4.2 Wie wird durch die Betonfundamente der Wasserhaushalt beeinflusst? Wie ist der klüftige Untergrund der Basalt- und Sandsteinformation tektonisch zu bewerten?

Für jeden Standort wird eine Baugrunduntersuchung durchgeführt und entsprechend der geologischen Gegebenheiten eine Berechnung der zu erstellenden Fundamente durchgeführt. Aktuell gibt es keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten. Bisher ist keine auf den Wasserhaushalt des Umfeldes relevante Veränderung festzustellen.

4.3 Wurden bergbauliche Unterlagen zum Steinberg beachtet? Was gibt es dazu?

Bergbauliche Aspekte werden im Genehmigungsverfahren nach BImSchG berücksichtigt. Es gibt keine Hinweise auf eine Beeinflussung der ehemaligen bergbaulichen Aktivitäten am Kleinen Steinberg (Abbau von Braunkohle) mit dem Bau von Windenergieanlagen.

4.4 Warum sollen Zuwegungen gebaut werden?

Für den Bau der Fundamente, die Zulieferung der Bauteile (z.B. Rotorblätter) und den Transport des für den Aufbau notwendigen Krans, sind die bestehenden Wege nicht ausreichend. Daher müssen diese ertüchtigt bzw. neue gebaut werden.

Kapitel 6 in https://www.energieland.hessen.de/aktion/zukunftswerkstatt/fulda_darmstadt/Faktenpapier_Natur_und_Umweltschutz.pdf

4.5 Welches sind die drei Varianten in der Abwägung für den Steinberg?

  • Zufahrt über eine Bedarfsabfahrt der BAB 7, anschließend über die Kohlenstraße
  • Zufahrt über Autobahnabfahrt „Hann. Münden/Staufenberg-Lutterberg“, anschließend über K222 und den „Postweg“
  • Zufahrt über Autobahnabfahrt „Hann. Münden/Staufenberg-Lutterberg“, anschließend über K222 und die Asphaltstraße Richtung „WPZ“, anschließend über die Straße nach Nienhagen und wiederum in den „Postweg“.

4.6 Wie hoch ist die Windwurfgefährdung durch das Einziehen von Schneisen für Stellplätze und Zuwegung?

Das Öffnen geschlossener Baumbestände im Zuge des Baus eines Windparks ist immer ein Eingriff in das Waldgefüge. Dass sich aber mit Windenergieanlagen die Schadereignisse durch Insektenfraß, Sonnenbrand oder Windwurf bei Stürmen waldbedrohend erhöhen, konnte bisher nicht durch empirische Daten belegt werden. Vereinzelt können direkt angrenzend an neue Rodungsflächen Sonnenbrand oder Windwurf auftreten.

Kapitel 8.3 in https://www.energieland.hessen.de/aktion/zukunftswerkstatt/fulda_darmstadt/Faktenpapier_Natur_und_Umweltschutz.pdf

STAND 5: Kosten und Finanzierung

5.1 Was ist die geplante Kostenentwicklung? Wie kann sich der Bau von Windenergieanlagen rentieren?

Die garantierte EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom ist deutlich gesunken. Gleichzeitig sind jedoch auch die Anlagen größer und damit effektiver und spezifisch günstiger geworden. Da vor Ort über 7,5 m/s als mittlere Windgeschwindigkeit gemessen wurde, ist dieser Standort als einer der besten Standorte in der gesamten Region anzusehen.

5.2 Wie hoch sind die Planungskosten?

Geplant sind bis zur Genehmigung ca. 1,7 Mio. €. Zum jetzigen Stand (07/2019) sind davon weniger als ein Drittel realisiert.

5.3 Wie werden die Anlagen finanziert?

Die Investitionskosten setzen sich zusammen aus 20 bis 30% Eigenkapital der Stadtwerke Union Nordhessen (SUN) und den beteiligten Bürgerenergiegenossenschaften, die verbleibenden Mittel werden über Fremdkapital finanziert.

5.4 Wie funktioniert die Windenergiebeteiligung?

Eine direkte finanzielle Beteiligung an der Betreibergesellschaft ist nicht möglich, jedoch der Erwerb von Anteilen an Bürgerenergiegenossenschaften, die dann Anteile an der Betreibergesellschaft erwerben kann. Bei der Energiegenossenschaft Bürger Energie Kassel & Söhre eG (hier als Beispiel für viele weitere Bürgerenergiegenossenschaften in der Region genannt), beträgt der Preis pro Anteil 250,- Euro. Maximal können 400 Anteile pro Person erworben werden.

5.5 Gibt es Gewinne bei der Windenergiebeteiligung? Subventionen?

Im Geschäftsjahr 2018 betrug die Dividende bei der Bürgerenergiegenossenschaft Kassel Söhre eG 2,5%. Die Genossinnen und Genossen bestimmen diese selbst. Subventionen/Zuschüsse zur Beteiligung an den Anlagen gibt es nicht.

STAND 6: Sonstiges

Alle Informationen zum Teilregionalplans Energie Nordhessen finden Sie unter

https://rp-kassel.hessen.de/planung/regionalplanung/erneuerbare-energien/windenergie

Text und Begründung des Teilregionalplans Energie Nordhessen finden Sie unter:

https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/content-downloads/PLANTEXT.pdf

Die Webseite zum Regionalplan von 2009 heißt:

https://rp-kassel.hessen.de/planung/regionalplanung/regionalplan-nordhessen

6.1 Weshalb sind die genutzten Flächen in Hessen im Wald?

Im Regionalplan wurde festgelegt, dass 98% der Landesfläche von der Nutzung der Windenergie ausgeschlossen sind. Die restlichen 2% wurden dorthin gelegt, wo die besten Winderträge zu erwarten sind und offenkundige Ausschlusskriterien nicht vorliegen. Die besten Erträge sind auf Bergrücken und Gipfeln zu erwarten, und diese sind in Hessen meistens bewaldet. Andere Bundesländer haben deutlich weniger Waldflächen und haben diese daher unter einen stärkeren Schutz gestellt. Gleichzeitig liegen Wälder meist in größerer Entfernung zur Wohnbebauung, somit werden auch Schutzabstände erhöht.

6.2 Wie kommen die Windvorranggebiete zustande?

Planungsrechtliche Vorgaben machen die Regionalpläne, für Nordhessen gilt der Teilregionalplan Energie Nordhessen.

Bei der Ausweisung der Windvorranggebiete fanden viele Faktoren/Kriterien Berücksichtigung, u. a. der Abstand zu Siedlungen, naturschutzfachliche Aspekte und nicht zuletzt die Windhöffigkeit [Windhöffigkeit: durchschnittliches Windaufkommen an einem bestimmten Standort (als Maßstab für die Gewinnung von Windenergie)], die auf Bergkämmen im Vergleich zu tiefer gelegenen Bereichen deutlich höher ist. Außerdem liegen die Offenlandbereiche häufig viel zu dicht an den Ortslagen, sodass der erforderliche 1000 m-Abstand nicht eingehalten werden kann. Darüber hinaus hat bereits der Hessische Energiegipfel 2011 festgestellt, dass die Energieziele des Landes Hessen ohne Einbeziehung der Waldflächen für die Nutzung der Windenergie nicht erreicht werden können.

6.3 Ist bei der erneuten (Teil-) Auslegung des Teilregionalplans die Fläche ESW 05 dabei?

Die Fläche ESW 05 wurde nicht verändert und hat daher keine Bedeutung bei der Auslegung.

6.4 Welche Wirkung hat der Beschluss zur B-Plan Erstellung aus Hann. Münden?

Der Beschluss hat auf die Planungen keine Auswirkungen.

6.5 Welche Auswirkungen haben die Anlagen auf die Immobilienpreise?

Schwankungen von Immobilienpreisen sind differenziert zu betrachten, da sie durch eine Vielzahl an Faktoren beeinflusst werden. In Regionen, die durch Strukturschwäche oder demographischen Wandel ohnehin zu sinkenden Immobilienpreisen neigen, können Windenergieanlagen ein weiterer Faktor sein. Es gibt jedoch ebenso Fälle, in denen die Investitionen der Gemeinde mit dem durch die Windenergieanlagen verdienten Geld zu erhöhter Attraktivität des Immobilienstandortes geführt haben. Bisher konnten Untersuchungen keine konkreten Hinweise finden, dass sich Immobilienwerte auf Grund von in der Nähe stehenden Windenergieanlagen dauerhaft verändert haben.

6.6 Wer kommt für die Kosten dieser Veranstaltung und der Broschüre auf?

Der Infomarkt und die zuvor erstellte Bürgerinformation wurden finanziert durch das Bürgerforum Energieland Hessen (BFEH), ein Angebot der Hessischen LandesEnergieAgentur.

Siehe auch https://www.energieland.hessen.de/buergerforum_energie

6.7 Gibt es Möglichkeiten, Exkursionen zu organisieren, um Windenergieanlagen zu sehen?

Das ist grundsätzlich möglich. Wenn bei der Stadt Witzenhausen bzw. den Stadtwerken zahlreiche Wünsche eingehen, kann auch hier das Bürgerforum tätig werden und eine solche Exkursion organisieren.

6.8 Woher kommt der Strom, wenn die Windenergieanlagen nach 30 Jahren zurückgebaut werden? Wo kommen die für die Energiewende notwendigen 35.000 Windanlagen her?

Zu der Frage, wie sich eine Energieversorgung aus 100% Erneuerbaren Energien zusammensetzen könnte gibt es verschiedenen Szenarien und Studien. Klar ist, dass der Energiebedarf langfristig fast ausschließlich über Strom bedient werden muss. Der Energiemix in Europa könnte langfristig aus folgendem Mix an Energiequellen bestehen: Solarenergie (62%), Windkraft (32%), Wasserkraft (4%), Bioenergie (2%) und Geothermie (<1%) http://energywatchgroup.org/wp-content/uploads/2018/12/Key-findings_100-renewable-Transition-across-energy-sectors-Europe.pdf

Der Anteil der Windenergie in Deutschland wird dabei zum großen Teil über Anlagen an Land (onshore) und zu einem kleineren Teil durch Windenergie im Meer (offshore) gedeckt. Ende 2018 gab es in Deutschland insgesamt 29.213 Onshore-Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von knapp 53 GW. Unter den bereits installierten Anlagen sind viele kleine Anlagen unter 1MW Leistung.

Insgesamt erzeugte Windenergie 2018 ca. 113 TWh (https://www.wind-energie.de/themen/zahlen-und-fakten/deutschland/; Abruf Oktober 2019). Zum Vergleich: Der Endenergieverbrauch in Deutschland beträgt ca. 2.500 TWh. Dieser Wert soll z.B. durch energetische Sanierungen von Gebäuden, Elektrifizierung im Bereich Verkehr und viele andere Maßnahmen deutlich gesenkt werden.

Grundsätzlich können neue Anlagen am selben Standort genehmigt werden. Da die modernen Anlagen effizienter und leistungsfähiger sind (Richtung 5 MW), kommt man innerhalb eines Windparks dann mit weniger Anlagen aus. Die Leistung insgesamt steigt aber deutlich. Dieser Prozess wird Re-Powering genannt. Das geschieht auch heute schon. Die Genehmigungsverfahren sind mindestens so aufwendig und umfänglich wie bei Neuanlagen. Geht man davon aus, dass langfristig der Anteil der Windenergie am Energiebedarf durch moderne, effiziente Anlagen gestellt wird, könnten größenordnungsmäßig 35.000 Anlagen ausreichen (entspräche in etwa 480 TWh oder rund 32% von 1.500 TWh). Letztlich müssen verschiedene Umweltaspekte bei der Entscheidung über den Energiemix und die verwendeten Anlagen abgewogen werden.